Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Bei der UVV-Prüfung werden die sicherheitsrelevanten Bauteile und Einrichtungen des Fahrzeugs kontrolliert. Das Ergebnis wird nachvollziehbar dokumentiert, damit Sie Ihrer Verantwortung als Fahrzeughalter beziehungsweise Unternehmer nachkommen können.







