UVV/BSP: Betriebssicherheit

Unfallgutachten und schnelle Hilfe im Schadensfall

UVV/ BSP: Betriebssicherheit in Frankfurt

Grundsätzlich gilt es, zu beachten, dass alle Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, den Vorschriften der entsprechenden Betriebssicherheitsverordnung unterliegen.

Hieraus ergibt sich unter anderem, dass die betreffenden Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch einen Sachverständigen gecheckt werden müssen.

Auch weitere Anlagen, wie zum Beispiel:

  • Ladekrane
  • Ladebordwände
  • Ausrüstungen in Werkstätten
  • Flüssiggasanlagen

müssen in diesem Zusammenhang einer Prüfung unterzogen werden.

Das Ziel, das sich hierhinter verbirgt, ist klar: es geht darum, den Alltag im betreffenden Betrieb sicherer zu machen. „Ganz nebenbei“ erfüllen die betreffenden Prüfungen jedoch noch einen weiteren Zweck: sie stellen sicher, dass etwaige Schäden meist frühzeitig erkannt werden können. Dementsprechend kann durch die regelmäßigen Kontrollen oft auch einem Ausfall wichtiger Gerätschaften vorgebeugt werden.

Kurz: sowohl aus arbeitstechnischer Sicht als auch mit Hinblick auf den Faktor Sicherheit ist es sinnvoll bzw. vorgegeben, die Betriebssicherheit in den jeweiligen Bereichen in regelmäßigen Abständen nachzuvollziehen und zu checken.

Unabhängig davon, wie umfangreich Ihre Anlagen auch sein mögen: wir helfen Ihnen gern weiter. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihres Betriebes weiterhin an erster Stelle steht!

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