Einstufung als Oldtimer

Gutachten nach § 23 StVZO für die Oldtimer-Einstufung

Oldtimergutachten in Frankfurt

Für die Einstufung als Oldtimer ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Dabei werden Alter, Originalität, Erhaltungszustand und die Bedeutung für das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut beurteilt.

Ein Fahrzeug kann als Oldtimer eingestuft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.

Für die Einstufung ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Die Begutachtung erfolgt nach der hierfür geltenden Richtlinie. Gleichzeitig wird grundsätzlich eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt.

Im Rahmen der Begutachtung werden insbesondere berücksichtigt:

  • Identität und Alter des Fahrzeugs
  • Originalität und zeitgenössischer Gesamtzustand
  • Erhaltungszustand von Karosserie, Fahrgestell und technischen Baugruppen
  • fachgerechte Reparaturen und Restaurierungen
  • vorhandene Umbauten und deren zeitgenössische Einordnung

Ein Oldtimer muss nicht frei von jeder altersbedingten Gebrauchsspur sein. Entscheidend ist das Gesamtbild des Fahrzeugs. Erhebliche technische oder optische Mängel, unsachgemäße Reparaturen sowie nicht zeitgenössische Veränderungen können der Einstufung jedoch entgegenstehen.

Umbauten führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Sie werden danach beurteilt, ob sie zeitgenössisch sind, fachgerecht ausgeführt wurden und mit dem erhaltenswerten historischen Erscheinungsbild des Fahrzeugs vereinbar sind.

Das Gutachten nach § 23 StVZO bildet die technische Grundlage für die behördliche Einstufung als Oldtimer und damit für die mögliche Zuteilung eines H-Kennzeichens. Die abschließende Entscheidung über die Zulassung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.

Bitte bringen Sie die Zulassungsbescheinigung beziehungsweise vorhandene Fahrzeugpapiere sowie verfügbare Nachweise zur Fahrzeughistorie, zu Restaurierungen und zu technischen Änderungen mit. Fehlende Angaben können die Beurteilung erschweren.

Weitere HU-Leistungen

Haben Sie noch Fragen?
Telefon: +49 69 254 240 76