Die entsprechenden Abnahmen werden weitaus häufiger benötigt als es im ersten Moment den Anschein haben mag. Konkret bedeutet dies: wenn beispielsweise An- oder -umbauten stattgefunden haben, begutachten unsere kompetenten Mitarbeiter die Fahrzeuge und dokumentieren akribisch, was in welchem Umfang verändert wurde. Die hieraus resultierende Änderungsabnahme entspricht selbstverständlich den gesetzlichen Vorgaben und ist dementsprechend aussagekräftig.
Klassische Beispiele, in deren Zusammenhang eine Änderungsabnahme fällig wird, sind unter anderem:
- ein Umrüsten von Rädern und Reifen
- Anbauten, wie zum Beispiel eine Anhängezugvorrichtung
- Tieferlegungen und andere Veränderungen im Bereich des Fahrwerks
- das Anbringen von Spoilern
- Tieferlegungen
- verschiedene Arten der Leistungssteigerung.