GSP und GAP

Prüfung von Gasanlagen in Kraftfahrzeugen

GSP und GAP in Frankfurt

Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen dienen dem Nachweis des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der Gasanlage.

Nach dem nachträglichen Einbau bestimmter Gassysteme ist gemäß § 41a StVZO eine Gassystemeinbauprüfung – kurz GSP – durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob das genehmigte Gassystem ordnungsgemäß und entsprechend den vorgeschriebenen Einbauvorgaben im Fahrzeug installiert wurde.

Eine Gasanlagenprüfung – kurz GAP – ist insbesondere nach umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie nach einer Beeinträchtigung durch einen Brand oder Unfall erforderlich. Nach Reparaturen im Niederdruckbereich ist eine Dichtigkeits- und Funktionsprüfung vorgeschrieben.

Je nach Art der Prüfung werden insbesondere kontrolliert:

  • Identität und Genehmigung der eingebauten Komponenten
  • Zustand und Befestigung der Bauteile
  • ordnungsgemäße Leitungsverlegung und Einbausituation
  • Dichtheit und Funktion der Gasanlage
  • Übereinstimmung mit den zugehörigen Unterlagen

Werden keine Mängel festgestellt, wird das Ergebnis in einem Prüfnachweis bescheinigt und dem Fahrzeughalter ausgehändigt. Festgestellte Mängel werden im Nachweis dokumentiert und sind unverzüglich beheben zu lassen.

Ist eine erneute Prüfung erforderlich, muss das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats unter Vorlage des bisherigen Nachweises wieder vorgeführt werden.

Ob nach einer Gassystemeinbauprüfung zusätzlich eine Begutachtung zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, richtet sich nach der Art des eingebauten Systems und den vorliegenden Genehmigungsunterlagen.

Bitte bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie sämtliche Unterlagen zur Gasanlage mit. Dazu zählen insbesondere Einbaubescheinigungen, Genehmigungsnachweise, Einbauanleitungen und vorhandene frühere Prüfnachweise.

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