Nach dem nachträglichen Einbau bestimmter Gassysteme ist gemäß § 41a StVZO eine Gassystemeinbauprüfung – kurz GSP – durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob das genehmigte Gassystem ordnungsgemäß und entsprechend den vorgeschriebenen Einbauvorgaben im Fahrzeug installiert wurde.
Eine Gasanlagenprüfung – kurz GAP – ist insbesondere nach umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie nach einer Beeinträchtigung durch einen Brand oder Unfall erforderlich. Nach Reparaturen im Niederdruckbereich ist eine Dichtigkeits- und Funktionsprüfung vorgeschrieben.
Je nach Art der Prüfung werden insbesondere kontrolliert:
- Identität und Genehmigung der eingebauten Komponenten
- Zustand und Befestigung der Bauteile
- ordnungsgemäße Leitungsverlegung und Einbausituation
- Dichtheit und Funktion der Gasanlage
- Übereinstimmung mit den zugehörigen Unterlagen






