BOKraft

Prüfungen für Fahrzeuge im Personenverkehr

BOKraft-Prüfung in Frankfurt

Bei der Hauptuntersuchung wird zusätzlich geprüft, ob das Fahrzeug die Anforderungen der BOKraft erfüllt.

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – kurz BOKraft – enthält besondere Anforderungen an Fahrzeuge, die in entsprechenden Verkehrsunternehmen eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen.

Nach § 41 BOKraft ist bei der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO zusätzlich festzustellen, ob das Fahrzeug den Vorschriften der BOKraft entspricht. Neben den allgemeinen Anforderungen der StVZO werden deshalb auch die jeweils einschlägigen Vorgaben für Ausrüstung, Beschaffenheit und Kennzeichnung berücksichtigt.

Nach der Hauptuntersuchung hat der Unternehmer eine Ausfertigung des Untersuchungsberichts unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen. Bei Kraftomnibussen ist das Prüfbuch vorzulegen.

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in einem Unternehmen ist nach § 42 BOKraft grundsätzlich eine außerordentliche Hauptuntersuchung zu veranlassen. Dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug die für seinen vorgesehenen Einsatz geltenden Anforderungen erfüllt.

Bei bestimmten fabrikneuen Fahrzeugen kann sich die außerordentliche Hauptuntersuchung auf die Feststellung beschränken, ob die Vorschriften der BOKraft eingehalten werden. Unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen kann sie bei Kraftomnibussen entfallen.

Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der Fahrzeugart, der vorgesehenen Verwendung und den technischen Voraussetzungen. Bitte bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die für den jeweiligen Einsatz erforderlichen Unterlagen mit. Bei Kraftomnibussen ist außerdem das Prüfbuch bereitzuhalten.

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