Die Fahrzeuge, bei denen keine Mängel im Rahmen der Abgasuntersuchung festgestellt werden, erhalten hierüber keine spezielle Plakette. Selbstverständlich wird jedoch ebenfalls dokumentiert, dass die Vorgaben erfüllt wurden. Ist dies nicht der Fall, kann jedoch die Plakette für die Hauptuntersuchung nicht übergeben werden, bevor der jeweilige Mangel nicht behoben wurde.
Der Sinn, der sich hinter der Abgasuntersuchung verbirgt, ist schnell erklärt. Es geht darum, sicherzustellen, dass das Maximum an erlaubter Schadstoffmenge nicht überschritten wird und dass die betreffenden Fahrzeuge den Vorgaben der StVZO entsprechen.