Per Definition gilt, dass die betreffenden Fahrzeuge:
- vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal im Verkehr eingesetzt worden sein müssen
- im Wesentlichen dem damaligen Originalzustand entsprechen
- gut erhalten sind.
Im Rahmen eines verlässlichen und umfänglichen Oldtimergutachtens kann in Erfahrung gebracht werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Einige Oldtimerbesitzer treten den Gutachten mit etwas Skepsis und Nervosität entgegen. Meist völlig zu Unrecht! Denn: selbstverständlich ist es erlaubt, dass ein Fahrzeug, das mehrere Jahrzehnte alt ist, den ein oder anderen Mangel vorweist. Klassische Gebrauchsspuren gehören eben – gerade dann, wenn der Wagen regelmäßig genutzt wird – einfach dazu.