Oldtimergutachten Frankfurt

Unfallgutachten und schnelle Hilfe im Schadensfall

Oldtimergutachten in Frankfurt

Wenn im Bereich der Automobile von „besonderen Schätzchen“ die Rede ist, sind hiermit meist Oldtimer gemeint.

Per Definition gilt, dass die betreffenden Fahrzeuge:

  • vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal im Verkehr eingesetzt worden sein müssen
  • im Wesentlichen dem damaligen Originalzustand entsprechen
  • gut erhalten sind.

Im Rahmen eines verlässlichen und umfänglichen Oldtimergutachtens kann in Erfahrung gebracht werden, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Einige Oldtimerbesitzer treten den Gutachten mit etwas Skepsis und Nervosität entgegen. Meist völlig zu Unrecht! Denn: selbstverständlich ist es erlaubt, dass ein Fahrzeug, das mehrere Jahrzehnte alt ist, den ein oder anderen Mangel vorweist. Klassische Gebrauchsspuren gehören eben – gerade dann, wenn der Wagen regelmäßig genutzt wird – einfach dazu.

Als „Grundregel“ gilt jedoch, dass der Oldtimer fahrbereit sein muss und keinen Rost vorweisen darf. Weiterhin ist wichtig, dass etwaige Arbeiten und Reparaturen theoretisch nicht direkt vorgenommen werden müssten, um ein sicheres Fahren auf den Straßen zu gewährleisten.

Wer seinen Wagen regelmäßig pflegt und auf dessen Zustand achtet, schafft eine wunderbare Basis dafür, dass das Oldtimergutachten seinen Schrecken verliert.

Weitere Aspekte, die in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden müssen:

  • Alle wichtigen Teile des Wagens müssen erhalten sein.
  • Es darf keine Unfallschäden geben, die nicht repariert wurden.
  • Die Reparaturen, die bereits durchgeführt wurden, müssen sachgemäß erfolgt sein.

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