Nach § 60 StVZO müssen bestimmte Flüssiggasanlagen in zulassungs- oder kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts G 607 geprüft werden. Erfasst werden Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht dem Antrieb des Fahrzeugs dienen.
Die Prüfpflicht betrifft insbesondere Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Sie dient dem sicheren Betrieb von Einrichtungen wie Kochstellen, Heizungen oder Kühlschränken, die mit Flüssiggas versorgt werden.
Die Prüfung ist erforderlich:
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage
- vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
- wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten






