Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen

Flüssiggasprüfung nach § 60 StVZO und DVGW G 607

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen in Frankfurt

Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend alle 24 Monate geprüft werden.

Nach § 60 StVZO müssen bestimmte Flüssiggasanlagen in zulassungs- oder kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblatts G 607 geprüft werden. Erfasst werden Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht dem Antrieb des Fahrzeugs dienen.

Die Prüfpflicht betrifft insbesondere Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Sie dient dem sicheren Betrieb von Einrichtungen wie Kochstellen, Heizungen oder Kühlschränken, die mit Flüssiggas versorgt werden.

Die Prüfung ist erforderlich:

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage
  • vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
  • wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten

Bei der Gasprüfung werden die Anlage und ihre sicherheitsrelevanten Bestandteile nach den geltenden technischen Vorgaben beurteilt. Dazu gehören – abhängig von der vorhandenen Anlage – insbesondere Zustand, Befestigung und Dichtheit der Leitungen und Anschlüsse sowie die sichere Funktion der angeschlossenen Geräte.

Auch Druckregelgeräte, Schlauchleitungen, Absperreinrichtungen, Abgasführungen und erforderliche Lüftungsöffnungen werden berücksichtigt. Prüfumfang und Bewertung richten sich nach der konkreten Ausführung der Anlage.

Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen zur Flüssiggasanlage sowie frühere Prüfbescheinigungen mit. Die Anlage und sämtliche angeschlossenen Geräte müssen für die Prüfung zugänglich und betriebsbereit sein.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen können abweichende Prüfvorschriften nach der Betriebssicherheitsverordnung gelten. Der konkrete Prüfbedarf sollte deshalb vorab anhand der Nutzung und der Fahrzeugunterlagen geklärt werden.

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