Reparaturrechnungen enthalten häufig zahlreiche Arbeitspositionen, Ersatzteile, Nebenkosten und technische Bezeichnungen. Dadurch ist für Fahrzeughalter nicht immer unmittelbar erkennbar, ob der berechnete Umfang nachvollziehbar ist.
Ich gleiche die Rechnung – soweit vorhanden – mit Reparaturauftrag, Kostenvoranschlag, Kalkulation, Gutachten und weiteren Unterlagen ab. Geprüft werden unter anderem Arbeitspositionen, Arbeitszeiten beziehungsweise Arbeitswerte, Ersatzteile, Verbringungs- und Nebenkosten sowie die rechnerische und technische Plausibilität.
Wenn Zweifel daran bestehen, ob berechnete Arbeiten tatsächlich oder fachgerecht ausgeführt wurden, kann ergänzend eine Besichtigung des Fahrzeugs vereinbart werden.







