Voraussetzung für die Einstufung als Oldtimer ist grundsätzlich, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitgehend dem ursprünglichen Zustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.
Im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO prüfe ich unter anderem die Fahrzeugidentität, den technischen und optischen Erhaltungszustand, die Originalität sowie vorhandene Änderungen und Umbauten.
Zeitgenössische Veränderungen oder fachgerecht ausgeführte Reparaturen schließen eine positive Begutachtung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist immer die fachliche Bewertung des jeweiligen Fahrzeugs im Einzelfall.







