Oldtimergutachten nach § 23 StVZO

Begutachtung für das H-Kennzeichen in Frankfurt

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO in Frankfurt

Für die Einstufung als Oldtimer werden Alter, Erhaltungszustand, Originalität und zeitgenössische Veränderungen fachgerecht beurteilt.

Voraussetzung für die Einstufung als Oldtimer ist grundsätzlich, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitgehend dem ursprünglichen Zustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.

Im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO prüfe ich unter anderem die Fahrzeugidentität, den technischen und optischen Erhaltungszustand, die Originalität sowie vorhandene Änderungen und Umbauten.

Zeitgenössische Veränderungen oder fachgerecht ausgeführte Reparaturen schließen eine positive Begutachtung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist immer die fachliche Bewertung des jeweiligen Fahrzeugs im Einzelfall.

Bei der Begutachtung werden unter anderem Karosserie, Rahmen, Antrieb, Fahrwerk, Bremsanlage, Lenkung, Elektrik, Innenraum und das äußere Erscheinungsbild beurteilt. Korrosion, Vorschäden, Reparaturen und technische Veränderungen fließen in die Gesamtbewertung ein.

Das Fahrzeug muss die maßgeblichen Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Erhebliche Mängel, unsachgemäße Reparaturen oder nicht passende Veränderungen können einer positiven Einstufung entgegenstehen.

Das Gutachten nach § 23 StVZO dient der Zulassungsbehörde als Grundlage für die Zuteilung eines H-Kennzeichens. Zum Termin bringen Sie bitte die Fahrzeugpapiere sowie vorhandene Nachweise über Umbauten, Restaurierungen oder frühere Begutachtungen mit.

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