Änderungsabnahme

Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO

Änderungsabnahme in Frankfurt

Bei genehmigungspflichtigen An- oder Umbauten prüfe ich den ordnungsgemäßen Einbau und die Einhaltung der Vorgaben aus den Genehmigungsunterlagen.

Werden genehmigte Fahrzeugteile nachträglich ein- oder angebaut und ist in den zugehörigen Unterlagen eine Abnahme vorgeschrieben, muss diese unverzüglich durchgeführt werden. Grundlage hierfür ist § 19 Abs. 3 StVZO.

Bei der Änderungsabnahme wird insbesondere geprüft, ob das Bauteil für den Fahrzeugtyp genehmigt ist, fachgerecht montiert wurde und sämtliche Auflagen, Beschränkungen sowie Einbauanweisungen eingehalten sind. Auch mögliche Wechselwirkungen mit weiteren Änderungen am Fahrzeug werden berücksichtigt.

Abnahmepflichtige Änderungen können – abhängig von den jeweiligen Genehmigungsunterlagen – beispielsweise betreffen:

  • Rad-Reifen-Kombinationen
  • Fahrwerksänderungen und Tieferlegungen
  • Anhängezugvorrichtungen
  • Spoiler und andere Karosserieanbauteile
  • Änderungen der Motorleistung

Nach erfolgreicher Prüfung wird der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigt. Der ausgestellte Nachweis enthält die Fahrzeugdaten sowie die zu beachtenden Beschränkungen und Auflagen.

Der Nachweis ist grundsätzlich mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen. Das gilt nicht, wenn die Änderung einschließlich der erforderlichen Beschränkungen und Auflagen bereits ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Hinweise im ausgestellten Nachweis sind zu beachten.

Bitte bringen Sie zur Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie alle Unterlagen zu den verbauten Teilen mit, insbesondere Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder sonstige Genehmigungsnachweise. Sind mehrere Änderungen vorhanden, müssen die Unterlagen für sämtliche betroffenen Bauteile vorliegen.

Ob eine Änderungsabnahme ausreicht oder eine weitergehende Begutachtung erforderlich ist, hängt von der konkreten Änderung und den vorhandenen Genehmigungsunterlagen ab. Dies kann vor der Prüfung anhand der Unterlagen geklärt werden.

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