Die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung ergibt sich aus der Prüfplakette, der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem letzten Untersuchungsbericht. Das Fahrzeug muss spätestens bis zum Ende des angegebenen Monats vorgeführt werden.
Bei erstmals zugelassenen Personenkraftwagen ist die erste Hauptuntersuchung grundsätzlich nach 36 Monaten fällig; anschließend beträgt die Frist regelmäßig 24 Monate. Für Krafträder gilt grundsätzlich eine Frist von 24 Monaten. Abhängig von Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und Verwendungszweck können kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.
Werden keine mängelrelevanten Abweichungen festgestellt, wird die Prüfplakette zugeteilt. Festgestellte Mängel werden im Untersuchungsbericht dokumentiert und sind entsprechend ihrer Einstufung zu beheben. Zur Prüfung bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I und – soweit vorhanden – den letzten Untersuchungsbericht sowie erforderliche Nachweise über Änderungen am Fahrzeug mit.






