Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung in Frankfurt

Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO überprüft, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung den geltenden Vorschriften zur Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit sowie den Bau- und Wirkvorschriften entspricht.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden die vorgeschriebenen sicherheits- und umweltrelevanten Fahrzeugbereiche geprüft. Dazu gehören unter anderem Bremsanlage, Lenkung, Räder und Reifen, Fahrwerk, Beleuchtung, Sichtverhältnisse, Karosserie, Fahrzeugrahmen sowie weitere vorgeschriebene Ausrüstungen.

Je nach Bauteil umfasst die Untersuchung Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen. Bei entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen werden außerdem die vorgeschriebenen elektronischen Fahrzeugsysteme über die hierfür vorgesehene Schnittstelle berücksichtigt.

Die Hauptuntersuchung bewertet den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie ersetzt weder eine Wartung noch eine umfassende Diagnose sämtlicher Fahrzeugkomponenten.

Die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung ergibt sich aus der Prüfplakette, der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem letzten Untersuchungsbericht. Das Fahrzeug muss spätestens bis zum Ende des angegebenen Monats vorgeführt werden.

Bei erstmals zugelassenen Personenkraftwagen ist die erste Hauptuntersuchung grundsätzlich nach 36 Monaten fällig; anschließend beträgt die Frist regelmäßig 24 Monate. Für Krafträder gilt grundsätzlich eine Frist von 24 Monaten. Abhängig von Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und Verwendungszweck können kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein.

Werden keine mängelrelevanten Abweichungen festgestellt, wird die Prüfplakette zugeteilt. Festgestellte Mängel werden im Untersuchungsbericht dokumentiert und sind entsprechend ihrer Einstufung zu beheben. Zur Prüfung bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I und – soweit vorhanden – den letzten Untersuchungsbericht sowie erforderliche Nachweise über Änderungen am Fahrzeug mit.

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